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Arbeitsrecht Worauf Führungskräfte bei Vertragsverhandlungen achten müssen

Von Gary Huck

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Für leitende Angestellte oder Geschäftsführer gelten andere Regeln als für normale Mitarbeiter. Das ist bei deren Arbeitsverträgen nicht anders. Das sollten Sie wissen.

Als leitender Angestellter gibt es bei Vertragsverhandlungen ein paar Besonderheiten. Es kann auch sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Als leitender Angestellter gibt es bei Vertragsverhandlungen ein paar Besonderheiten. Es kann auch sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
(Bild: ©makibestphoto - stock.adobe.com)

Wenn Sie als Führungskraft tätig sind, wissen Sie vermutlich gut darüber Bescheid, worauf es bei Verhandlungen mit Angestellten oder potenziellen Angestellten ankommt. Aber wissen Sie auch, worauf Sie achten sollten, wenn Sie für sich selbst verhandeln?

Beginnen wir beim Gehalt. Egal ob Geschäftsführer oder Auszubildender, dieser Punkt ist auf allen Ebenen zentral bei Vertragsverhandlungen. Managergehälter setzen sich normalerweise aus einem Grundgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Je höher man in der Hierarchieebene steht, desto größer kann der variable Anteil ausfallen. Menschen, die eher auf Sicherheit bedacht sind, würden vielleicht dazu tendieren, ein möglichst hohes Grundgehalt und eine kleinere variable Komponente zu vereinbaren. Als Führungskraft sollten Sie sich das gut überlegen. „Ein ehrgeiziger Manager sollte eher auf eine höhere variable Vergütung bestehen. Denn damit zeigt man, dass man motiviert ist und Ziele erreichen möchte. Wer auf ein hohes Grundgehalt mit einer kleinen variablen Komponente drängt, schmälert möglicherweise seine Chancen, die Stelle zu bekommen“, sagt Thomas Dick, Partner bei Avocado Rechtsanwälte. Dick beschäftigt sich seit 30 Jahren mit Arbeitsrecht. Der Experte hat noch einen Tipp zur variablen Vergütung: „Achten Sie darauf, dass im Vertrag genau festgelegt ist, woran die variable Vergütung bemessen wird. Es sollte klar ersichtlich sein, welche Ziele für welche Zusatzleistung erfüllt werden müssen.“