Stattgegeben Arbeitsgericht erklärt VW-Betriebsratswahl vorerst für ungültig

Quelle: dpa

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Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden mehrerer VW-Beschäftigter Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg festgestellt. Hier mehr zu den Folgen.

Unmut herrscht bei einigen Volkswagen-Mitarbeitern wegen des Ablaufs der letzten Betriebsratswahl. Jetzt wurde dieselbe gerichtlich vorerst als unwirksam erklärt. Hier die Details...
Unmut herrscht bei einigen Volkswagen-Mitarbeitern wegen des Ablaufs der letzten Betriebsratswahl. Jetzt wurde dieselbe gerichtlich vorerst als unwirksam erklärt. Hier die Details...
(Bild: Volkswagen)

Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat die Wahl des letzten VW-Betriebsrats vorerst für unwirksam erklärt. Die Anfechtung der Wahl damit erfolgreich. Das Abstimmungsergebnis im März machte deutlich, dass die heutige Betriebsratschefin Daniela Cavallo auf der Liste der IG Metall mit großem Abstand die Siegerin ist (85,5 Prozent). Dabei gingen 66 von 73 Mandaten an die IG Metall. Der Beschluss ist aber bisher noch nicht rechtskräftig. Und binnen eines Monats könne Beschwerde beim niedersächsischen Landesarbeitsgericht in Hannover eingelegt werden, was der betroffene Betriebsrat auch vor habe.

Das werfen die VW-Mitarbeiter den Wahlveranstaltern vor:

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten sich insgesamt neun Antragsteller unter anderem wegen dem Umgang mit der Briefwahl beschwert. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Auch mit Blick auf den Umgang mit Briefwahl-Rückläufern wurde dem Gericht zufolge Unmut geäußert. Die Mitglieder alternativer Listen erkannten außerdem Unregelmäßigkeiten mit Blick auf Wahlplakate. Denn aus ihrer Sicht seien die Zerstörung und das Überkleben der Plakate nicht effektiv unterbunden worden.

Momentaner VW-Betriebsrat hat eine andere Auffassung

Die schriftliche Begründung seitens des Arbeitsgerichts müsse im Detail abgewartet werden. Doch unabhängig davon sei klar, dass der Betriebsrat in die nächste Instanz gehen werde, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Man halte die in Braunschweig genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend. Der weiter laufende Rechtsstreit ändere nichts daran, dass der neue Betriebsrat im Amt bleibe. Alle seine Handlungen und Beschlüsse seien demnach wirksam. Das die Wahl angefochten werde, sei zwar das demokratische Recht der Mitarbeiter, doch zur Not will man bis vor das Bundesarbeitsgericht gehen.

Im Übrigen hätte die große Mehrheit der VW-Angestellten in allen Werken der IG Metall ihr Vertrauen ausgesprochen, wie es abschließend hieß.

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