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Sollen Arbeitsplätze in der Produktion mithilfe von Videotechnik überwacht werden, kommt ebenfalls der Betriebsrat ins Spiel (§ 87 BetrVG). Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts greift § 87 BetrVG bereits dann, wenn die betreffende Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhaltens- oder Leistungsdaten von Arbeitnehmern zu ermitteln oder zu speichern, obwohl der Arbeitgeber dies gar nicht beabsichtigt. Im konkreten Fall können dies auch Kameras sein, die „eigentlich“ dazu dienen, Störungen im Betriebsablauf rechtzeitig zu erkennen, oder die aus Gründen der Arbeitssicherheit an einem Arbeitsplatz installiert werden.
Bei der Videoüberwachung müssen außerdem die einschlägigen Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden, denn eine „Videoüberwachung gegen den Willen eines Arbeitnehmers kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen“, warnt Oliver Teubler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal. Bei gravierenden Verstößen wie der unbefugten Weiternutzung der Daten aus einem Videosystem drohen empfindliche Bußgelder.
Beteiligungsorientierte Strategie verbessert Mitarbeiterakzeptanz
Weitere Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Einrichtung von Mensch-Maschine-Arbeitsplätzen beziehen sich unter anderem auf die Unterrichtung über alle Angelegenheiten des betrieblichen Arbeitsschutzes und Umweltschutzes (§ 80 Abs. 2 BetrVG), die Unterrichtung durch die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 1 und 2 ASiG) und das Vorschlagsrecht für zusätzliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 88 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG, § 21 Abs. 4 GefStoffV).
Aber nicht allein rechtliche Aspekte sprechen dafür, den Betriebsrat so früh wie möglich in Veränderungsprojekte einzubinden. Nach Einschätzung von Experten des Technologieprogramms „Autonomik“ erhöhen transparente und faire Methoden der Mitarbeiterbeteiligung die Akzeptanz von Innovationen am Arbeitsplatz. Empfohlen wird deshalb eine beteiligungsorientierte Unternehmensstrategie bei der Einführung neuer Technologien und neuer Formen der Arbeitsorganisation.
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