Nochmal nachdenken Die 5 häufigsten Missverständnisse zum Fördergeldantrag

Quelle: Pressemitteilung von Epsa Deutschland Lesedauer: 3 min |

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Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung die Forschungszulage eingeführt, um auch KMU bei der Finanzierung von Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Doch die Beantragung wirft viele Fragen auf.

Die Politik fördert seit einigen Jahren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Fördergelder stehen dabei auch ganz gezielt KMU zur Verfügung, betont Epsa Deutschland. Doch anstatt sich helfen zu lassen, wird nichts beantragt. Hier räumt Epsa mit einigen falschen Ansichten dazu auf.
Die Politik fördert seit einigen Jahren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Fördergelder stehen dabei auch ganz gezielt KMU zur Verfügung, betont Epsa Deutschland. Doch anstatt sich helfen zu lassen, wird nichts beantragt. Hier räumt Epsa mit einigen falschen Ansichten dazu auf.
(Bild: Th. Bogen)

Die Fördermittelberater von Epsa Deutschland stellen in ihren Gesprächen oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Zusätzlich herrscht einiger Irrglaube, was die Genehmigung von finanzieller Unterstützung betrifft. Hier klären die Experten über die fünf häufigsten Fehlannahmen bei der Beantragung von Fördergeldern auf:

1. Unwissen über Förderfähigkeit des Unternehmens

Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob ihre Unternehmensgröße oder die Branche für die Forschungszulage überhaupt in Frage kommen. Obwohl das Programm insbesondere für KMU und Start-ups entwickelt wurde, könnten auch etablierte Unternehmen in diversen Branchen, wie der Automobil-, Luftfahrt-, Energie- oder Pharmaindustrie, sowie Player, die disruptive Innovationen in Sachen Biotechnologie, Medizintechnik oder Informationstechnologie entwickeln, davon profitieren. Grundsätzlich ist die Zulage branchen- und thematisch völlig offen, betont Epsa.

2. Unklarheit, ob ein Projekt förderfähig ist

Ein weiteres Missverständnis vieler Unternehmen ist, dass sie glauben, ihre Projekte sind nicht förderfähig. Förderfähige Vorhaben müssen aber nur mindestens einer Kategorie aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung zuordnen lassen, so Epsa. Man muss aber klare Ziele definieren, die spezifische Tätigkeiten beinhalten, die erforderlich sind, um die genannten Ziele zu erreichen. Darüber hinaus müssen die Projekte alle fünf „FuE“-Kriterien des sogenannten Frascati-Handbuchs erfüllen. Die heißen Neuheit, Kreativität, Ungewissheit hinsichtlich des Ergebnisses, systematische Vorgehensweise und Übertragbarkeit respektive Reproduzierbarkeit. Doch auch bei diesen Aspekten werde oft falsch gedacht, was im Folgenden betrachtet wird:

  • Etwa zur Neuheit: Keiner muss Produkte dafür neu erfinden! Es geht es darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die über die routinemäßigen Tätigkeiten im Unternehmen hinausgehen und dabei die Umsetzung von branchenspezifischen Neuheiten (neue Prozesse, Technologien, Materialien) ermöglichen. Wenn Unternehmen unsicher sind, ob ihr „FuE“-Projekt förderfähig ist, sollten sie sich an Fördermittelberater wenden.

3. Angst vor viel bürokratischem Aufwand

Der mit der Antragstellung verbundene Aufwand kann abschreckend sein, gibt Epsa zu. Es sei jedoch wichtig zu bedenken, dass nur der Erstantrag des jeweiligen Projektes einen erheblichen Mehraufwand darstelle. In den Folgejahren reicht es aus, die Projektkosten des betreffenden Vorhabens aus dem jeweiligen Wirtschaftsjahr beim Finanzamt einzureichen. Dieser Aufwand wird auch durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Fördermittelberater minimiert. Ferner helfen Fördermittelberatungen dabei, dass die volle genehmigte Fördergeldsumme auch abgerufen wird. Die Erfahrung zeige, dass Unternehmen oft zu geringe Fördersummen beantragen.

4. Furcht vor verpassten Fristen

Die Forschungszulage kann übrigens rückwirkend beantragt werden. Es gibt aber bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt. Der Antrag auf Forschungszulage kann aber jederzeit beim Finanzamt gestellt werden. Vorher muss jedoch das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchgelaufen sein und alle Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt zusammengestellt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2020, 2021 und 2022 (+2023) von bis zu 3 (+1) Million Euro zu profitieren, sollte man das Thema folglich schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragsteller die ihnen zustehenden Summen auch vollständig in Anspruch nehmen können, wie Epsa klarmacht.

5. Fördermittelberaten sind zu teuer

Die Kosten einer Fördermittelberatung zur Forschungszulage können Unternehmen, insbesondere KMU mit begrenzten Ressourcen, abschrecken, sich helfen zu lassen. Dies, rät Epsa, sollte jedoch kein Hindernis darstellen, weil seriöse Fördermittelberater in der Regel erfolgsabhängig arbeiten.

Resümee zur Beantragung von Fördermitteln:

Epsa fasst zusammen, dass trotz der Herausforderungen, die mit der Beantragung der Forschungszulage verbunden sind, der Nutzen und die möglichen positiven Auswirkungen auf die „FuE“-Kapazitäten und Innovationsfähigkeit von Unternehmen nicht unterschätzt werden sollten. Das stärke auch den Innovationsstandort Deutschland und sichere sowohl nachhaltige Wettbewerbsvorteile als auch Arbeitsplätze. Unternehmen sollten die Möglichkeiten der Forschungszulage also nutzen und sich auf ihrem Weg durch den „Dschungel“ der Förderantragmodalitäten professionelle Hilfe holen. Die Experten von Epsa stehen jedenfalls parat.

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