Risikominimierung Grenzen zwischen Beisammensein und Korruption sind fließend
Oft ist es gerade für Mittelständler ohne eigene Rechtsabteilung schwierig zu beurteilen, wann eine Zuwendung strafrechtlich relevant ist. Das kann fatale Folgen haben, denn eine Verstrickung in eine Korruptionsaffäre schädigt nicht nur den Ruf des Unternehmens, sondern gefährdet auch bestehende Geschäftsbeziehungen.
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Zudem kommen auf das Unternehmen erhebliche steuerliche Nachforderungen und hohe Beratungskosten durch externe Ermittlungen zu. Dr. Sabine Stetter und Christopher Schönberger, von der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, gaben in ihrem Vortrag im Rahmen des 16. Münchner Management-Kolloquiums einen Überblick über die zentralen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches. Anhand von Fallbeispielen grenzten sie strafbares von straflosem Verhalten ab.
Bildergalerie vom Münchner Management-Kolloquium
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Besonders wichtige Maßnahmen zur Prävention von Korruption im eigenen Unternehmen seien klare Verhaltensregeln, Schulungen und insbesondere IT-Kontrollen. Dadurch könnten neben den negativen Konsequenzen, mit denen Korruptionsaffären typischerweise einhergehen, auch die damit verbunden Geldbußen reduziert werden.
„Der Gesetzgeber hat keine klaren Handlungsregeln an die Hand gegeben, weil er die Vorteilsgewährung im Allgemeinen verhindern möchte“, erklärte Stetter. Die Kanzlei Schönberger & Partner hat deswegen gemeinsam mit der Anti-Korruptions-Agentur Tranparency International Verhaltensregeln für Unternehmen entwickelt. Interessierte können diese unter der Telefonnummer (0 89) 3 81 72-1 46 bei der Kanzlei anfordern. Denn „die Grenzen zwischen Socializing in Business und Korruption sind fließend, deshalb sollten Unternehmen sich informieren, wie sie sich schützen können“, sagte Schönberger.
IT-Kontrollen verhindern Korruptionsaffären
Bei der Prävention durch IT-Kontrollen ist der digitale Fingerabdruck von Nutzen, denn jede Straftat und ihre Vertuschung hinterlässt zumeist Spuren in den Unternehmenszahlen. Über digitale Spuren können so Handlungen aufgeklärt und nachgewiesen werden. Durch IT-Kontrollen können Beziehungen, Daten und Kennzahlen analysiert, Volltextsuchen vorgenommen und Vorgänge rekonstruiert werden.
Schönberger merkte in diesem Zusammenhang an : „Daten die ohnehin im Unternehmen vorhanden sind, dürfen abgeglichen werden, ohne dass dies als Ausspionieren der Mitarbeiter ausgelegt werden kann.“
Im Schadensfall sollte das betroffene Unternehmen wie folgt reagieren:
- Ruhe bewahren
- das Management informieren
- Beweismittel sichern
- Berater informieren
- und aus dem Schadensfall lernen.
Darüber hinaus sind in neben stehendem Pdf die Verhaltensregeln bei Durchsuchungen aufgeführt. Diese können Interessierte an die Belegschaft Ihres Unternehmens verteilen, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Durchsuchungen auch bei Unternehmen stattfinden können, deren Management/Mitarbeiter nicht in die zu ermittelnden Straftaten involviert war/waren. Gerade in solchen Fällen ist eine professionelle und souveräne Handhabung unerlässlich.
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