Absturzsicherung Horizontal-Sicherungsmittel schützt vor Absturz

Autor / Redakteur: Valerie Nowak / M.A. Frauke Finus

KTG Railservice in Duisburg wartet und repariert Schienenfahrzeuge. Dazu steigen Techniker den Loks und Waggons regelmäßig aufs Dach. Das Horizontal-Sicherungsmittel Safeline HT-8 von Spanset schützt die Mitarbeiter und gewährt ihnen dennoch jede Menge Bewegungsfreiheit.

Anbieter zum Thema

Das Horizontal-Sicherungssystem Safeline HT-8 von Spanset gewährt viel Bewegungsfreiheit.
Das Horizontal-Sicherungssystem Safeline HT-8 von Spanset gewährt viel Bewegungsfreiheit.
(Bild: Spanset)

Mitte 2017 hat KTG Railservice seine neue Werkstatt im Duisburger Innenhafen bezogen. Der Instandhalter von Schienenfahrzeugen wartet und repariert Lokomotiven mit Elektro- und Dieselantrieb. Dazu müssen sich die Techniker häufig auf das Dach begeben und benötigen deshalb einen Schutz gegen Absturz. Dass der zwingend erforderlich ist, hat sich in FM-Kreisen längst herumgesprochen.

Nicht zu unterschätzen: Betreiberverantwortung

Das Stichwort heißt: Betreiberverantwortung. Die Gesetzeslage wurde in den vergangenen Jahren verschärft. Jedem Betreiber von Gebäuden und technischen Anlagen drohen massive Konsequenzen, wenn er keine ausreichenden Vorkehrungen trifft, um Unfälle zu vermeiden. Das Gleiche gilt für Arbeitgeber und für Personen, die Arbeitsplätze oder Arbeitsmittel bereitstellen. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Pflichten kann ein Bußgeld oder die Kündigung eines Angestelltenverhältnisses nach sich ziehen. Sogar Berufsverbote und Freiheitsstrafen sind möglich.

Neuester Stand der Technik ist Pflicht

Betreiber haben generell die Pflicht, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht. Das schließt Absturz- und Baustellensicherheit mit ein. Zu den maßgeblichen Regelungen in diesem Kontext gehören die GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung“, Paragraf 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die VDI-Richtlinie 3810 Blatt 1.1.

In Bezug auf die BetrSichV betont Rechtsanwalt Hartmut Hardt auf der VDI-Homepage, dass der Verordnungsgeber „den neuesten Stand der Technik und dessen Einhaltung“ fordert. Halte der Verantwortliche den ein, könne er davon ausgehen, dass der Schutz von Gesundheit und Sicherheit einer Person als gesichert gelte. „Zur Beurteilung des Standes der Technik dienen vergleichbare Verfahren, Betriebsweisen oder Einrichtungen, sofern sie ihre Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt haben.“

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Zurück zu KTG Railservice: Bevor sie im Sommer 2017 die neue Halle im Duisburger Hafen bezog, nutzte das Unternehmen wenige Kilometer entfernt einen älteren Betriebshof. Der war zwar kleiner, erfüllte aber im Wesentlichen die gleichen Aufgaben wie sein Nachfolger. Schon dort vertrauten die Techniker und Monteure bei Arbeiten in der Höhe auf eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

„Alternativ kann man auch ein Gerüst um die Lokomotiven herum bauen“, sagt KTG-Betriebsleiter Günter Mehrholz, winkt aber noch im gleichen Atemzug ab: „So ein Gerüst lässt sich nicht mit der Lok verschieben und ist deshalb unflexibel im Einsatz.“ Darüber hinaus gibt Mehrholz zu bedenken, dass es auf den Dächern mancher E- oder Diesel-Lok tückische Höhenunterschiede gibt, die zu einer Gefahr für ungesicherte Monteure werden können. Im Vergleich zu einem Geländer erweist sich hier eine PSAgA als wirkungsvoller. Außerdem besteht immer das Risiko, dass die Zugmaschine schon beim Gerüstaufbau eine Macke abkriegt, wie man hier im Ruhrpott sagt. Welche Nachverhandlungen Kratzer an der Außenhülle eines Leasing-Fahrzeuges bedeuten, weiß jeder, der schon mal ein geleastes Auto nach der Laufzeit an den Händler zurückgegeben hat: Man wird für jeden Mangel einzeln zur Kasse gebeten.

Also lieber eine PSAgA. Wie schon in der Vorgängerhalle entschied sich KTG für Safeline HT-8 von Spanset. „Der Vorteil dieses Horizontal-Sicherungsmittels auf Drahtseilbasis besteht darin, dass die Bewegungsfreiheit der Anwender praktisch nicht eingeschränkt wird“, erläutert Spanset-Anwendungstechniker Jörg Scheilen. Die Läufer folgen dem Monteur bei seiner Arbeit in der Höhe und sichern jeden Absturz innerhalb eines definierten Wirkungskegels. Und das für bis zu vier Personen mit einem Körpergewicht von jeweils maximal 140 kg.

50 m ohne Zwischenhalter

Bei HT-8 handelt es sich um ein permanentes Sicherungssystem. Es wird einmal angebracht und steht dauerhaft zur Verfügung. Eine besondere Herausforderung bei der Installation bestand darin, dass das System ohne Zwischenhalter 50 m überbrücken musste. Irreversible Veränderungen in der Halle hatte der Vermieter von vornherein ausgeschlossen.

Standardmäßig ausgelegt ist das Spanset-Produkt für 40 m. Unter Berücksichtigung der relativ geringen Sturzhöhe – Lokomotiven sind rund 4,50 m hoch – wurde das System für eine Spannweite von 50 m berechnet. Das Stahlseil läuft längs durch die Halle. Seine Befestigung erfolgte zum einen an einer Stahlstütze. Das andere Ende wurde an einen Stahlträger über dem Einfahrtstor montiert. Die Spannvorrichtung des HT-8 erlaubt eine Vorspannung von bis zu 400 daN (rund 400 kg) mit der Folge, dass das Seil nur minimal durchhängt.

„Alles in allem haben wir uns mit der Spanset-Lösung für eine zeitgemäße Sicherheitsvorrichtung entschieden, mit der wir einerseits unsere Leute schützen und andererseits ihren Bewegungsradius kaum einschränken“, sagt Mehrholz. Und – auch das ist wichtig: In Sachen Betreiberverantwortung kann dem Railservice-Dienstleister niemand „aufs Dach steigen“.

(ID:45261199)