Funkenflug im Griff Schutzausrüstung für Schweißarbeitsplätze richtig auswählen

Quelle: Philipp Wiedemann 4 min Lesedauer

Das Schweißen ist geprägt von Schmelzespritzern, Strahlungswärme und offener Flamme. Deshalb muss die Schutzausrüstung das aushalten. Aber Leder ist nicht gleich Leder, wie Arbeitsschutz-Express anmerkt ...

Beim Schweißen fliegen geschmolzene, glühende Metallpartikel herum. Damit die Schweißfachkraft gut geschützt ist, sollte man einiges beachten. Das beginnt vom Kopf, zieht sich über Körper und Hände (Bild), bis hin zu den Füßen. Arbeitsschutz-Express gibt hier Ratschläge ...(Bild:  Nitras)
Beim Schweißen fliegen geschmolzene, glühende Metallpartikel herum. Damit die Schweißfachkraft gut geschützt ist, sollte man einiges beachten. Das beginnt vom Kopf, zieht sich über Körper und Hände (Bild), bis hin zu den Füßen. Arbeitsschutz-Express gibt hier Ratschläge ...
(Bild: Nitras)

Wer die Schutzausrüstung für Schweißarbeitsplätze zusammenstellt, arbeitet an drei Fragen gleichzeitig: Welche thermischen Risiken entstehen durch Spritzer und Strahlungswärme? Welche mechanischen Belastungen kommen hinzu? Und vor allem ist zu klären, Welches Verfahren in welcher Arbeitsposition ausgeführt wird. Genau daran hängt die Auswahl – nicht am Katalogfoto. Den Rahmen setzt die Gefährdungsbeurteilung. Und für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren konkretisiert die DGUV Regel 100-500 in Kapitel 2.26, welche Ausrüstung dem Personal bereitzustellen ist.

Reicht die Schweißschutzklasse 1, oder muss es 2 sein?

Für Schweißerschutzkleidung ist die EN ISO 11611 maßgeblich. Sie unterscheidet zwei Klassen mit deutlich verschiedenem Prüfniveau: Kleidung der Klasse 1 muss mindestens 15 Tropfen geschmolzenen Metalls standhalten, ohne dass die Temperatur auf der Innenseite um mehr als 40 °C steigt. Sie muss dabei die Strahlungswärme mindestens sieben Sekunden zurückhalten. Klasse 2 verlangt 25 Tropfen und mindestens 16 Sekunden. In die Praxis übersetzt, heißt das, dass Klasse 1 für spritzerarme Verfahren wie das WIG-Schweißen genügt. Wer MAG-schweißt, mit Stabelektrode arbeitet, brennschneidet oder in Zwangslagen und über Kopf schweißt, braucht Klasse 2.

Umfeld, Fett- und Öl-Kontaminationen werden unterschätzt

Zusätzlich weist die Kennzeichnung aus, wie das Material beflammt wurde: A1 steht für die Prüfung mit Oberflächenzündung, A2 für die sogenannte Kantenzündung – deshalb relevant, weil Stoffkanten im Funkenflug anders reagieren als Flächen. Für Beschäftigte im Umfeld des Schweißplatzes, die keine vollwertige Schweißerkleidung benötigen, bietet die EN ISO 11612 (Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen) abgestufte Leistungscodes – etwa Code E für geschmolzene Eisenspritzer. Zwei Praxispunkte werden aber regelmäßig unterschätzt! Erstens die Umgebung: Bei erhöhtem Sauerstoffanteil in der Raumluft – etwa durch undichte Schläuche in engen Räumen – steigt die Entflammbarkeit selbst schwer entflammbarer Kleidung erheblich. Zweitens der Zustand: Mit Öl oder Fett getränkte Schutzkleidung verliert ihre flammhemmende Wirkung. Verschmutzte Kleidung gehört deshalb in die Pflege, nicht an den Lichtbogen.

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