Antriebstechnik Vorkonfektionierte Antriebe und Energiesparmotoren sind im Trend
In der Antriebstechnik wird vermehrt auf Effizienz geachtet. So gilt es, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten, die bestimmte sparsame Motorklassen vorschreiben. Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz vorkonfektionierter Antriebslösungen, Konstruktionskosten einzusparen.
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Energiesparmotoren wurden zwar schon seit mehreren Jahren von den Herstellern angeboten. Die Anwender fragten diese aber nie sonderlich stark nach. Mit der terminlichen Festlegung zur Verwendung energieeffizienter Antriebe wird sich dies nun ändern müssen, will der Maschinenproduzent in Zukunft seine Maschine in der EU verkaufen. Grundlage ist die neue Norm zur Wirkungsgradklassifizierung.
Richtlinie zu energieeffizienten Antrieben bringt Wende
„Der 22. Juli 2009 läutete einen Paradigmenwechsel in der langen Geschichte der Antriebstechnik ein. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt trat die Europäische Verordnung Nr. 640/2009 mit verbindlichen Anforderungen an das Eco-Design von Elektromotoren in Kraft“, führt Günter Baumüller, Mitglied des Vorstands des ZVEI-Fachverbandes Automation und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Baumüller-Nürnberg GmbH, weiter aus.
Auf der Grundlage der neuen Norm zur Wirkungsgradklassifizierung (IEC 60034-30) hat man sich international darauf geeinigt, den Leistungsbereich für 2- und 4-polige Motoren auf 0,75 bis 375 kW auszuweiten und 6-polige Motoren im gleichen Leistungsbereich in die Wirkungsgradnormung mit aufzunehmen. Die Kennzeichnung erfolgt in Anlehnung an die Schutzkennzeichnung IP (International Protection) mit International Efficiency (IE). Dabei entspricht die Klasse IE1 (Standard Efficiency) der alten EFF2-Klasse und die IE2 (High Efficiency) der alten EFF1-Klasse. Neu kommt die Klasse IE3 (Premium Efficiency) hinzu.
Neue Klassen für energieeffiziente Elektromotoren
Diese Normung ist auch Grundlage für die Umsetzung der EUP-Richtlinie 2005/32/EG zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte im Bereich der Antriebstechnik. Als Folge ergibt sich eine Umstellung der entsprechenden Motoren in drei Stufen.
So gilt ab 16. Juni 2011 der Mindestwirkungsgrad (MEPS) IE2. Ab 1. Januar 2015 gilt die zweite Stufe, die eine Verschärfung auf IE3 für alle Motoren für den Leistungsbereich von 7,5 bis 375 kW vorschreibt, wobei die optionale Möglichkeit besteht, diese Motoren in IE2 auszuführen; dann müssen diese jedoch über einen Umrichter betrieben werden.
Ab dem 1. Januar 2017 wird mit Einführung der dritten Stufe der Leistungsbereich erweitert und gilt dann von 0,75 bis 375 kW. Auch dann besteht die alternative Möglichkeit, IE2-Motoren mit einem Umrichter zu betreiben.
Energieeffizienz-Vorgaben bieten Planungssicherheit für Elektromotoren-Hersteller
„Das sind klare Vorgaben, die uns Motorenherstellern Planungssicherheit geben“, konstatiert Baumüller. Immerhin müsse man Entwicklungsarbeit leisten und die Produktionsanlagen umstellen. „Die Umstellung von IE1 auf IE2 kann für einen mittelgroßen Motorenhersteller schnell ein Investitionsvolumen von 1/2 bis 3/4 eines Jahresumsatzes bedeuten“, wendet Baumüller ein und fährt fort: „Noch einmal die gleiche Summe oder mehr wird für den Wechsel von IE2 auf IE3 erforderlich.“
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