Anbieter zum Thema
Und was sagt das Kartellgesetz?
Wenn sich direkte Wettbewerber zusammenschließen, ist natürlich auch das Gesetz zu beachten. Denn Konkurrenten ergänzen sich in der Regel bei Produkten und Services hervorragend. Da könnte schon jemand mit dem Kartellgesetz wedeln.
Doch speziell für kleinere Unternehmen gibt es das Mittelstandskartell. Es erlaubt die Zusammenarbeit von miteinander im Wettbewerb stehenden KMU. Sie dürfen Vereinbarungen treffen und Beschlüsse absprechen, solange diese die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit rationalisieren, die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten erhöhen und den Wettbewerb in der Branche nicht wesentlich beeinflussen. Doch Vorsicht: Für den zwischenstaatlichen Handel gilt das übergeordnete Kartellgesetz.
Die schlimmsten Risiken: Kunden- und Know-how-Verlust
Nach den ganzen Vorteilen wird es Zeit für die Kehrseite. Hoher Koordinationsaufwand, Unsicherheit über das Handeln des Partners, Abhängigkeit, Verlust von Know-how, mangelnde Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiter oder juristische Probleme, wie Patentanmeldungen oder Haftung, sind die Argumente. In der Studie von WZL und FIR waren die mit Abstand schlimmsten Befürchtungen der Werkzeugbauer, dass sie zu viel Know-how preisgeben könnten und der Kooperationspartner sich an ihrem Kundenstamm bedienen würde. „Es ist natürlich immer eine Gratwanderung, bis zu welcher Tiefe Wissen eingebracht wird”, weiß Moldehn.
Sicher wird es immer jemanden geben, der einzig und allein seinen Vorteil aus einer gemeinsamen Arbeit ziehen will. Doch sollte man sich ein opportunistisches Verhalten sehr gut überlegen. Denn gerade in Verbünden und Branchen, in denen sich jeder kennt, erfährt es jeder, wenn ein Unternehmen die Partner hintergeht. Sein geringstes Problem sollte sein, dass er aus der Kooperation fliegt. Denn er wird auch Schwierigkeiten haben, neue Partner zu finden. So gesehen hat eine größere Kooperation über mehrere Unternehmen hinweg auch eine Art Kontrollfunktion. Aus der Erfahrung kann Moldehn aber Neulinge und Kooperationsverweigerer beruhigen: „Kurzfristig wird sich kein Unternehmen Informationen aneignen können.” Interessanterweise war bei der Umfrage von WZL und FIR jedoch das Know-how des Partners neben dem Standort das wichtigste Entscheidungskriterium für die Zusammenarbeit.
(ID:44213940)