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Arbeitsrecht Das Einmaleins zum Urlaubsrecht – das sollten Sie wissen

Von Sebastian Hofmann

Kann ein Urlaubsanspruch verfallen? Dürfen Mitarbeiter den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen? Und kann bereits genehmigter Urlaub noch einmal verschoben werden? Ein Rechtsanwalt gibt Antworten.

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Arbeitnehmer könnten bald wieder auf einen Urlaub in der Ferne hoffen. Wir erklären, was Sie zum Urlaubsrecht wissen müssen.
Arbeitnehmer könnten bald wieder auf einen Urlaub in der Ferne hoffen. Wir erklären, was Sie zum Urlaubsrecht wissen müssen.
(Bild: ©icemanphotos - stock.adobe.com)

Endlich dürfen sich Arbeitnehmer nach der Corona-Pause nun langsam wieder auf ein paar entspannte Wochen in der Ferne freuen. Damit dem perfekten Urlaubsglück nichts im Wege steht, sollten sie sich allerdings mit den wichtigsten Fragen zum Urlaubsrecht auskennen. Wir haben sie gestellt – und die Antworten von Benjamin Onnis, Arbeitsrechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei FPS, bekommen.

1. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch? Was gilt für Teilzeitkräfte?

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Dabei berechnet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Tage, die der Beschäftigte in der Woche arbeitet: