Logistik Das „Päckchen“ feiert seinen 100. Geburtstag
Wie oft hat man sich schon darauf gefreut: auf ein kleines Päckchen, das Ware oder auch ein Geschenk enthält. Dabei gibt es diese Paketsondergröße in Deutschland erst seit 100 Jahren. Warum musste es erfunden werden?
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Zeitleiste
- 1920: Das Päckchen wird im Reichspostgebiet nach dem Vorbild anderer Länder eingeführt.
- 1928: Es werden offene und geschlossene Päckchen zugelassen, als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg.
- 1929: Der Weltpostverein führt die Gattung der Päckchen auf seinem 9. Kongress in London ein.
- 1938: Das Höchstgewicht für Briefe wird auf 1 kg angehoben. Die Briefpäckchen fallen damit weg.
- 2014: Das 1-kg-Päckchen mit höchstens 30 cm × 30 cm × 15 cm wird wieder eingeführt.
- 2018: Das 1-kg-Päckchen wird durch das Format mit nun 35 cm × 25 cm × 10 cm ersetzt, das nun wieder 2 kg wiegen darf.
Ohne seine Erfindung vor 100 Jahren hätte es nie das Buch von Franz Hohler mit dem Titel „Das Päckchen“ gegeben, das beschreibt, wie das dahin eher beschauliche und friedvolle Leben von Ernst Stricker – der Hauptfigur des Romans – durch den Inhalt eines ihm zur Aufbewahrung anvertrauten Päckchens durcheinandergebracht wird, weil er es – ohne Erlaubnis – öffnet. Er ist nun einem Geheimnis auf der Spur und wird zum Detektiv. Doch das ist eine andere Geschichte ...
Vor 100 Jahren wurde das Päckchen-Format eingeführt
Am 1. Januar 1920 wird das Päckchen im damaligen Reichspostgebiet nach dem Vorbild einiger anderer Länder eingeführt. Einschreiben, Wertangabe oder Nachnahme sind jedoch ausgeschlossen. Vom 1. Juli 1928 an werden sowohl offene als auch geschlossene Päckchen zugelassen. Diese können als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg versendet werden.
Der Weltpostverein führt die Gattung der Päckchen erst 1929 auf seinem 9. Kongress in London als Petit Paquet beziehungsweise Small Packet ein. Die Bezeichnung „Petit Paquet“ oder „Small Packet“ ist auch beim internationalen Versand zusätzlich anzubringen. Der wesentliche Unterschied zum Brief ist außer der Zulassung der Rollenform die Beförderung mit der Paketpost statt mit der Briefpost, was besonders beim internationalen Versand zu längeren Laufzeiten führen kann. Dabei hat das Format und das Gewicht von Päckchen immer wieder Änderungen erfahren.
Briefpäckchen müssen sich für die Beförderung mit der Briefpost, sonstige Päckchen für die Beförderung in Säcken eignen. Ende 1933 wird die unklare Bezeichnung „sonstige“ aufgehoben, es gibt nun das Päckchen zu 2 kg und das Briefpäckchen zu 1 kg. Einschreiben und das Verlangen eines Rückscheins sowie Nachnahme auf Briefpäckchen werden zugelassen.
1938 wird das Höchstgewicht für Briefe auf 1 kg angehoben. Die Briefpäckchen fallen damit weg. Für das Päckchen zugelassen sind Dreiecks-, Kreis- und sonstige Formen, die bei anderen Briefsendungen nicht erlaubt sind. Eine Einlieferungsbescheinigung gibt es auf Antrag gegen Gebühr.
Weil in der Postordnung der Deutschen Bundespost (DBP) das Päckchen zu den Briefsendungen zählt, können auch heute noch Päckchen mit Briefmarken freigemacht werden.
Größe und Gewicht für DHL-Päckchen
Am 15. November 2014 gibt es eine Ergänzung: Das 1-kg-Päckchen mit höchstens 30 cm × 30 cm × 15 cm wird wieder eingeführt. Zum 1. Juli 2018 wird es durch das Format mit nun 35 cm × 25 cm × 10 cm ersetzt, das nun auch wieder 2 kg wiegen darf. Es kostet 3,79 Euro. Für den innerdeutschen Versand gilt: Ein quaderförmiges Päckchen darf das Maß 60 cm × 30 cm × 15 cm nicht überschreiten und das Mindestmaß beträgt 15 cm × 11 cm × 1 cm. Es kostet 4,39 Euro. Für Päckchen in Rollenform gilt bei der Länge eine Obergrenze von 90 cm und ein Durchmesser von 15 cm, die Mindestlänge beträgt 15 und der Mindestdurchmesser 5 cm. Das Gewicht darf maximal 2 kg betragen.
Doch um es nicht zu einfach zu machen, gilt für den internationalen Versand von quaderförmigen Päckchen eine andere Regelung: Die Summe von Länge, Breite und Höhe darf 90 cm nicht überschreiten, wobei keine Seite länger als 60 cm sein darf. Beim internationalen Versand von Rollen gelten folgende Regeln: Länge nicht größer als 90 cm, Länge plus zweifacher Durchmesser nicht größer als 104 cm. Wenigstens gelten für beide Arten die gleichen Mindestmaße wie im innerdeutschen Verkehr.
Haftung und Sendungsverfolgung sind seit dem 1. Januar 2012 innerhalb Deutschlands auch bei der Onlinefrankierung nicht mehr möglich.
Sogenannte Pluspäckchen bestehen aus einem Packset der Deutschen Post sowie dem Porto (Motiv-Wertmarke) und dürfen innerhalb Deutschlands abweichend bis zu 10 kg wiegen.
Größe und Gewicht für Hermes-Päckchen
Bei Hermes darf beim Päckchen die Summe aus längster und kürzester Seite 37 cm nicht überschreiten. Das Gewicht darf hier sogar 25 kg betragen. Das Besondere bei den Hermes-Päckchen, die 4,20 Euro kosten (Onlinepreis): Sie sind bis 50 Euro ohne Aufpreis versichert. Eine Sendungsverfolgung ist möglich.
Bei DHL ist ein Päckchen nicht versichert. Will man ein 2-kg-Päckchen versichern, kann man es als 2-kg-Paket aufgeben. Das kostet 4,99 Euro (nur online), ist dann bis 500 Euro versichert und die Sendungsverfolgung ist dabei. Bei Hermes gibt es da das S-Paket, längste und kürzeste Seite bis 50 cm, maximal 25 kg und 500 Euro Haftung für 4,80 Euro (Onlinepreis).
Allerdings führt DHL am 15. April 2019 aufgrund der starken Kundennachfrage mit dem „DHL Päckchen XS International bis 2 kg“ ein Produkt für Privatkunden ein, mit dem diese die Möglichkeit haben, Päckchen bis 2 kg unter Beachtung der erforderlichen Maße für 4,89 Euro ins EU-Ausland und 8,89 Euro in alle weiteren Länder zu verschicken. Bei diesen kann man eine Versicherung bis 50 Euro mit Sendungsverfolgung dazubuchen.
Ganz gleich, ob man nun ein Paket oder ein Päckchen aufgeben möchte. Man hat es nicht einfach, denn die Preise hängen davon ab, ob man die Ware als Privatmann oder Firma aufgibt, dazu variieren die Preise der unterschiedlichen Versender und hängen von unterschiedlichen Gewichten oder Größen ab. Darüber hinaus gibt es auch noch Online-, Abhol- und Filialpreise. So hat halt jeder sein Päckchen zu tragen – auch diese Allerweltsweisheit gäbe es ohne Päckchen nicht.
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