Newplacement

Das süße Gift der hohen Abfindung

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So denken viele, die sich letztlich für ein mehr oder minder freiwilliges Ausscheiden entscheiden. Doch leider wird aus der schnellen aktiven Suche nach einer neuen Stelle meist nichts. Denn selbst bei einem „freiwilligen“ Ausscheiden fallen die Betroffenen oft in ein emotionales Loch. Hinzu kommt: Plötzlich haben sie die nötigen Mittel und die erforderliche Zeit, um sich jahrelang gehegte Wünsche zu erfüllen – zum Beispiel endlich mal wieder länger als drei Wochen in den Urlaub fahren. Oder den Wintergarten bauen. „Wenn ich es nicht jetzt tue, wann dann?“, denkt sich mancher. Und die Stellensuche? Sie rückt in immer weitere Ferne oder wird nur halbherzig betrieben.

Die Jobchancen sinken schnell

Ein solches Verhalten ist verständlich – aber gefährlich. Denn je länger eine Person arbeitslos ist, umso geringer ist ihre Chance, eine neue Stelle zu finden. Spätestens nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit verschlechtern sich die Jobaussichten rapide – das belegen zahlreiche Arbeitsmarktstatistiken. Wen dann noch das Kainsmal „arbeitslos“ ziert, dem unterstellen viele Personaler: Der hat sich schon so an das Nichtstun gewöhnt, dass es ihm schwer fällt, sich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Und: Wenn der wirklich gut wäre, hätte er schon eine neue Stelle gefunden.

Deshalb sollten Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren, so früh wie möglich damit beginnen, sich einen neuen Job zu suchen – möglichst schon dann, wenn sie noch auf der Gehaltsliste des alten Arbeitgebers stehen. Denn meist verstreichen zwischen dem Beginn der Suche und dem Antritt der neuen Stelle mindestens sechs Monate.

Zuweilen hilft der alte Arbeitgeber bei der Stellensuche – zum Beispiel, indem er einen Karriere- oder Newplacement-Berater finanziert, der den ausscheidenden Mitarbeiter beim Entwickeln einer neuen beruflichen Perspektive unterstützt. Ein solches Angebot sollten Sie, sofern Sie betroffen sind, annehmen. Und wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber dieses Angebot nicht unterbreitet? Dann sollten Sie erwägen, 10 bis 15% Ihrer fünf- oder sechsstelligen Abfindung in eine professionelle Newplacement-Beratung zu investieren.

Warum? Vielen berufserfahrenen Arbeitnehmern erscheint das, was sie oft jahrzehntelang in einem Unternehmen taten, als ganz selbstverständlich. Deshalb ist ihnen vielfach nicht bewusst, welche besonde-ren Fähigkeiten und Erfahrungen sie haben, die für andere Arbeitgeber interessant sein könnten. Hierfür muss ihnen oft erst der Blick geöffnet werden – zum Beispiel von einem Karriereberater, der mit ihnen ihr bisheriges Berufs-leben analysiert, um daraus abzuleiten: Welche Stärken hat der Stellensucher und wo ist deshalb eine Bewerbung erfolgversprechend.

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