Verteidigungsanstrengungen

Drohnenallianz und Gesetz gegen Angriffe auf kritische Infrastrukturen

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Neues „Kritis-Dachgesetz“ und NIS-2-Richtlinie werden begrüßt

Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen zehn Sektoren. Diese heißen Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Zur Kritis zählen offensichtlich Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung Deutschlands wichtig sind und dabei mindestens 500.000 Menschen versorgen. Zusätzlich werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt. Gemeint sind beispielsweise Transportwege, die ja auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell sind. Das in Planung befindliche „Kritis-Dachgesetz“ und die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, bei der es um den Schutz wichtiger Einrichtungen vor Cyberangriffen geht, seien aus Sicht von Experten zwei wichtige Komponenten einer Gesamtstrategie, um Deutschland widerstandsfähiger zu machen. Bei letzterem Gesetz sehen Experten aus der Energie- und Wasserwirtschaft aber noch Verbesserungsbedarf, wie man dabei erfährt. Man fordert deshalb unter anderem, den Unternehmen Blacklists nicht vertrauenswürdiger oder Whitelists von vertrauenswürdigen Herstellern an die Hand zu geben, anstatt sie zu Einzelmeldungen zu verpflichten.

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