Führungskreis Industrie 4.0 Konferenz zeigt Kriterien eines Industrie-4.0-Produktes auf
Auf der Industrie-4.0-Konferenz des Führungskreises Industrie 4.0 wurde dargelegt, wie ein Industrie-4.0-Produkt aussehen soll, welche Kriterien es erfüllen muss und wo sich die Führungskräfte kleinerer und mittelständischer Unternehmen entsprechend informieren können und an wen sie sich wenden können, um ein solches Produkt im eigenen Unternehmen aufzubauen.
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Alle Welt spricht von Industrie 4.0 und Industrie-4.0-fähigen Produkten, also Dingen, die in der digitalen Welt genau als das erkannt werden, was sie sind und die zeigen, wozu sie da sind. Die Jedem, der es wissen möchte und dazu berechtigt ist, aufzeigen, was sie können.
Dinge in der digitalen Welt sichtbar machen
Auf der Konferenz des Führungskreises Industrie 4.0, der im Konferenzzentrum des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) stattfand, berichtete Prof. Dr. Dieter Wegner, Sprecher Führungskreis Industrie 4.0, dass bereits 88 Unternehmen und Institute mit an Bord seien und der Führungskreis 140 Mitglieder habe. Für all diejenigen, die glauben, dass Industrie 4.0 die Fertigungen zu Roboterfabriken mache, sagt er: „Die Horrorszenarien, dass Fabriken menschenleer sein werden, sind absoluter Blödsinn.“
Prof. Dr. Ulrich Epple, RWTH Aachen, der auch in zahlreichen Industrie-4.0-Gremien tätig ist, verdeutlichte, wie ein Industrie-4.0- Produkt aussehen soll: „Es geht praktisch darum, in der Welt der Daten ein Ding über entsprechende Verwaltungsschalen erkennbar zu machen.“
Doch dazu müsse man genau überlegen, wie man das umsetzen kann. „Da gibt es noch viel zu klären“, gesteht Epple.
Im Januar 2016 gab es schon ein Projekt mit dem Statement, dass jede Organisationseinheit für ihre Assets eine Verwaltungsschale (quasi eine komplette digitale Beschreibung des Objektes) haben soll. Und die Organisationseinheit ist alleiniger Besitzer der Inhalte!
Es dürfe keine Verwaltungsschale ausgelöscht werden und die Verwaltungsschale bleibe beim Hersteller. Es könne aber einen Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber geben, der festlegt, welche Daten Betreiber an den Hersteller austauschen. Dies sei Sache der vertraglichen Ausgestaltung.
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