Solarstrom

Subventionskürzung in Italien drängt Investoren zum Schlussspurt

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Für Altanlagen sowie Projekte, die bis zum 31. Dezember ans Netz gehen, gelten weiterhin die Fördertarife des Conto Energia II mit einer Sonderregelung für die Inbetriebnahme, um Verspätungen beim Netzanschluss aufzufangen. „Investoren sollten jetzt alles daran setzen, ihre laufenden Projekte noch vor dem Jahreswechsel rechtssicher in Betrieb zu nehmen“, so die Energierechtsexpertin Bartels.

Dafür müssen die Anträge beim Netzbetreiber auf Anschluss an das Stromnetz rechtzeitig gestellt werden, nicht aber auch die tatsächliche Inbetriebnahme erfolgen. „Auch wenn die Tarife in Zukunft attraktiv bleiben, lohnt sich ein Schlussspurt, um sich noch die höhere Förderung für Solarstrom bis Ende des Jahres zu sichern. Derzeit erhalten Investoren beispielsweise noch 34,6 Cent pro KWh für Freiflächenanlagen“, so Bartels.

Genehmigung von Photovoltaikanlagen soll weiter vereinfacht werden

Im Rahmen der Konferenz wurde auch vereinbart, die Verfahren für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen weiter zu vereinfachen. Italienweit sollen zukünftig einheitliche Richtlinien gelten, die unter anderem die Inhalte, Einleitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens regeln. Deren Verabschiedung war bereits seit 2003 geplant.

„Wir bekommen jetzt endlich etwas mehr Klarheit in die teilweise verworrene Genehmigungslage“, betont Pera. „Die neuen Leitlinien waren überfällig. Die Genehmigungsverfahren waren teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich“, so der Energierechtsexperte. „Das neue Gesetz bietet eine wichtige Hilfestellung für die Behörden vor Ort.“ Schon im Mai hatte das italienische Parlament den Weg zur landesweiten Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen bis zu einer Größenordnung von 1 MW frei gemacht. Die Regelung muss jedoch noch umgesetzt werden und in Kraft treten.

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