Arbeitsrecht Tariftreuegesetz: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Von Alessandra Pöhmerer 3 min Lesedauer

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Das Tariftreuegesetz gilt seit dem 1. Mai 2026. Aline Fritz, Fachanwältin für Vergaberecht erklärt, was auf den Maschinen- und Anlagebau zukommt.

Das neue Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen.(Bild: ©  Bonsales - stock.adobe.com)
Das neue Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen.
(Bild: © Bonsales - stock.adobe.com)

Mit dem neuen Tariftreuegesetz will die Bundesregierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten. Bundesaufträge für Bau- und Dienstleistungen ab 50.000 Euro sollen künftig nur an Unternehmen gehen, die ihren Beschäftigten während des Projekts die geltenden Tarifbedingungen bieten. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und für fairere Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Eine Einordnung dazu liefert die Fachanwältin für Vergaberecht bei FPS Aline Fritz.

1. Für welche öffentlichen Aufträge gilt das Tariftreuegesetz?

Das Gesetz gilt für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Regelung unterscheidet nicht zwischen tarifgebundenen Betrieben und nicht tarifgebundenen Unternehmen. Auch Aufträge, die überwiegend mit Bundesmitteln finanziert werden, können unter das Gesetz fallen.

Nicht betroffen sind dagegen:

  • Lieferaufträge (also zum Beispiel der reine Verkauf von Maschinen)
  • Aufträge von Ländern und Kommunen
  • Projekte der Bundeswehr (zunächst bis Ende 2032 ausgenommen)

2. Was heißt Tariftreue konkret?

Tariftreue bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Beschäftigten die Arbeitsbedingungen gewährt, die in einem Tarifvertrag festgelegt sind. Dazu zählen nicht nur der Lohn, sondern je nach Tarifvertrag auch weitere Regelungen wie Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaubstage oder Sonderzahlungen.

Maßgeblich ist immer der Tarifvertrag, der für die jeweilige Branche oder Tätigkeit relevant ist. Der Bund greift dabei auf bestehende Tarifverträge zurück. Für Unternehmen heißt das: Auch nicht tarifgebundene Betriebe müssen sich bei öffentlichen Aufträgen an diesen Standards orientieren.

3. Wie weisen Unternehmen nach, dass sie die tariflichen Vorgaben einhalten?

Unternehmen müssen dokumentieren, dass sie die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen tatsächlich einhalten. Dazu gehören etwa Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge oder Zahlungsbelege. Diese Unterlagen müssen sie bei Bedarf vorlegen können. Zuständig für die Kontrolle ist eine zentrale Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird aktiv, wenn es Hinweise auf Verstöße gibt.

Alternativ können sich Unternehmen zertifizieren lassen. In diesem Fall bestätigt eine Präqualifizierungsstelle, dass die tariflichen Vorgaben eingehalten werden. Das kann den Nachweis im Vergabeverfahren deutlich vereinfachen.

Verstöße können teuer werden.Bei Verstößen verhängt der Bund Vertragsstrafen oder entzieht im Extremfall den Auftrag.

4. Welche Auswirkungen hat das Tariftreuegesetz auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Für KMU kann es zunächst schwieriger werden, die geforderten tariflichen Löhne zu zahlen. Das gilt vor allem für Betriebe, die bislang mit niedrigeren Personalkosten kalkuliert haben. Der Wettbewerb über möglichst niedrige Löhne soll nämlich eingeschränkt werden. Unternehmen müssen ihre Preisgestaltung daher künftig stärker an tariflichen Standards ausrichten.

Langfristig sieht der Gesetzgeber darin auch eine Chance für KMU. Höhere und klar geregelte Arbeitsbedingungen könnten die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen.

5. Welche Verantwortung tragen Auftragnehmer für ihre Subunternehmer und Zulieferer in Projekten?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Subunternehmer die tariflichen Vorgaben einhalten. Die Verantwortung liegt also beim Hauptauftragnehmer. Er muss die Einhaltung kontrollieren und entsprechend dokumentieren. Verstöße von Subunternehmern können ihm zugerechnet werden. Das gilt auch für den Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Zusätzlich müssen alle eingesetzten Beschäftigten darüber informiert werden, dass für sie die jeweiligen tariflichen Arbeitsbedingungen gelten. Unternehmen müssen ihre Subunternehmer also deutlich stärker prüfen und einbinden als bisher.

6. Welche Auswirkungen hat das Tariftreuegesetz auf Preise und Kalkulation?

Das Tariftreuegesetz dürfte sich direkt auf die Angebotskalkulation auswirken. Unternehmen müssen künftig mit tariflichen Löhnen rechnen, was in vielen Fällen zu höheren Personalkosten führt. Hinzu kommt ein größerer Dokumentationsaufwand, da die Einhaltung der Vorgaben nachvollziehbar belegt werden muss.

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Gleichzeitig sollen sich die Wettbewerbsbedingungen angleichen: Preisvorteile durch besonders niedrige Löhne fallen künftig weg.

* Alessandra Pöhmerer ist redaktionelle Mitarbeiterin bei MM Maschinenmarkt

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