Wer heute Haltbarkeitsvoraussagen für das „typische“ Elektrofahrzeug machen soll, stochert im Nebel. Das Landgericht Darmstadt hat nun bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag eines Teslas eine Laufleistungserwartung festgelegt.
Das LG Darmstadt hat sich bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag daran orientiert, dass laut Elon Musk ein Tesla 500.000 Meilen hält. Könnte sein, dass das zum Ärgernis für den Handel wird.
(Bild: (c) zb)
Als es um den Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Tesla ging, konnte sich das Landgericht Darmstadt eine süffisante Begründung nicht verkneifen: Bei der Abrechnung der Nutzungsentschädigung für die bis zum Rücktritt gefahrenen Kilometer setzte das Gericht nach der auch vom BGH verwendeten Formel [(Kaufpreis x gefahrene Kilometer) : Laufleistungserwartung] eine Laufleistungserwartung von sage und schreibe 800.000 Kilometern an.
Es stützte sich dabei auf ein Interview, in dem Tesla-CEO Elon Musk im Dezember 2019 zitiert wurde, die aktuelle Gesamtlaufleistung von Fahrzeugen des Tesla-Konzerns sei mit 500.000 Meilen zu beziffern (LG Darmstadt, Urteil vom 21.2.2022, Az. 26 O 490/20). Umgerechnet sind das genau 800.000 Kilometer.
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