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In einem sogenannten Lastenheft, das Auftraggeber und Dienstleister im Vorfeld sorgfältig erarbeitet haben, wurden zunächst alle technischen Details erfasst. Dazu gehörte die Tragfähigkeit der Stahlkonstruktion, die einer Krafteinleitung von insgesamt vier Personen standhalten musste, sollten diese zeitgleich abstürzen – übrigens ein rein mathematisches Exempel für die Berechnungen des Statikers; in der Praxis ist ein zeitgleicher Absturz von vier Personen selbst im Test kaum reproduzierbar. Auch dass die fertige Konstruktion von nur einer Person von Hand gefahren werden kann, gehörte zu den Kundenwünschen, um ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewährleisten.
Funktioniert wie ein Autogurt
Nach Abschluss der Planungen und Anfertigung der Konstruktion konnte das Absturzsicherungssystem binnen 48 Stunden aufgebaut und in Betrieb genommen werden. „Vor der Inbetriebnahme wurden die Mitarbeiter in die Nutzung der Absturzsicherung eingewiesen“, berichtet Mahr. „Das fertige System besteht aus drei Halbportalen, die auf der einen Seite auf einer Schiene an der Hallenwand gelagert sind. Auf der anderen Seite sind die Stahlgerüste mit feststellbaren Rädern ausgestattet.“ Jedes einzelne Halbportal verfügt über zwei horizontale Träger, an denen sich jeweils zwei Rollengleiter befinden. Diese Gleiter sind mit einem Anschlagpunkt nach DIN EN 795:2012 Typ B versehen, an denen wiederum ein Höhensicherungsgerät hängt. Die Gleiter fahren reibungslos entlang des Trägers und das Höhensicherungsgerät hat ein ausziehbares Gurtband, das bei einem Rück fast unmittelbar arretiert – genau wie ein Autogurt. Tiefe Stürze sind dadurch ausgeschlossen. Insgesamt kann jedes Halbportal also zeitgleich von bis zu vier Personen genutzt werden.
„Über dem Kopf montierte Höhensicherungsgeräte bieten ein Maximum an Bewegungsfreiheit und Bedienerfreundlichkeit“, erklärt Mahr. „So gesichert, können Anwender vollkommen ungestört arbeiten. Sie haben beide Hände frei und müssen kein Verbindungsmittel kürzen oder verlängern.“ Weil das Gurtband bei Höhensicherungsgeräten von einer Feder leicht auf Spannung gehalten wird, ist es immer optimal eingestellt und hängt nicht im Weg. Festgemacht wird der Karabinerhaken des Höhensicherungsgeräts am Auffanggurt (gemäß DIN EN 361), den jeder Anwender am Körper trägt. „Der Auffanggurt ist fester Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, die jeder Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe anlegen sollte“, weiß der Experte von ABS Safety. Zusätzlich empfiehlt er die Verwendung eines Schutzhelms mit Kinnriemen. „Der kann nicht herunter rutschen und schützt bei einem Sturz zusätzlich vor Kopfverletzungen.“
Den Maschinenbauer hat die eigens konstruierte Absturzsicherungslösung von ABS Safety überzeugt: Die nächsten Halbportale sind bereits bestellt. „Der Bedarf an solchen maßgeschneiderten Konstruktionen ist groß“, meint Thorsten Mahr. „Besonders, wenn Absturzsicherungen nachträglich installiert werden, sind vorgefertigte Konstruktionen oft nur eine Zwischenlösung.“ Die geringeren Kosten solcher Standardlösungen sollten aber nicht darüber hinweg täuschen, dass passgenaue Sicherungen der Arbeitsroutine förderlich sind – und das wirkt sich letztlich auch wieder auf die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens aus. Wer hier spart, spart am falschen Ende.
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