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Getestet werden konnte die Plattform bei der Entwicklung einer AR-Anwendung für die Instandsetzung von Maschinen zur Druckplattenbelichtung. Mit einer AR-Brille konnten Druckereimitarbeiter Reparaturen von defekten Maschinen weitgehend selbst vornehmen. In Schritt-für-Schritt-Anleitungen wird ihnen dafür auf der Brille gezeigt, was sie zu tun haben, um die Maschine wieder zum Laufen zu bringen. Der Einsatz von Service-Technikern erübrigt sich in vielen Fällen. Ebenfalls praktisch erprobt wurde die AR-gestützte Montage in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Die Arbeit auf beengtem Raum konnte erheblich erleichtert werden, da alle Informationen und Anleitungen direkt und passgenau zum jeweiligen Arbeitsschritt über die Brille eingeblendet wurden. Bei der nötigen Dokumentation entfiel dank integrierter Kamera das Mitführen eines zusätzlichen Fotoapparats.
Nutzung personenbezogener Daten vor Einführung immer prüfen
Im Rahmen des „Glass@Service“-Projekts wurden auch die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von AR-Technologien geprüft. Demnach spricht generell nichts gegen den Einsatz von Assistenzsystemen, sofern die dabei erhobenen Daten dazu dienen, Unternehmenszwecke zu erreichen. Eine gesonderte Einwilligung der Beschäftigten zur Nutzung der Daten von AR-Technologien muss nur in Ausnahmefällen eingeholt werden und kann dann über Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt allerdings ausdrücklich unspezifisches Sammeln von Beschäftigtendaten. Um der DSGVO Genüge zu leisten, sollte vor der Einführung von AR-Systemen daher immer geprüft werden, ob personenbezogene Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden können.
Neue Technologien finden ihren Weg in ein Unternehmen immer nur dann, wenn sie auch von den Mitarbeitern akzeptiert werden. „Glass@Service“ stellte daher schon vor der Entwicklung der AR-Brille einen Kriterienkatalog auf, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Anwendung auch unter den pragmatischen Gesichtspunkten der Anwender richtig konzipiert wird. So sind etwa der Tragekomfort und die Ergonomie für die Mitarbeiter entscheidende Werte. Die Entwicklung von AR-Brillen muss daher auch hinsichtlich des Gewichts und der Frage erfolgen, wie lange die Brillen ohne Unterbrechung getragen werden sollen. Bei „Glass@Service“ wurde aus diesem Grund unter anderem das Design so gestaltet, dass ein Teil der aktiven Technik in einen Gürtel verlagert wurde und die abgestrahlte Wärme im Kopfbereich reduziert wird.
Einführung von AR hängt vom Digitalisierungsstand ab
AR-Systeme können ihre Potenziale für die Prozessoptierung nur dann ausspielen, wenn sie Informationen nutzen, die auch in geeigneter Form vorliegen. Es reicht in der Regel nicht, dass Anleitungen und Dokumentationen in digitaler Textform zur Verfügung stehen.
Einen wirklichen Mehrwert bringen solche Systeme für Schulungen, im Betrieb oder bei der Instandhaltung erst dann, wenn Informationen auch kompakt und dreidimensional dargestellt werden. Die Erarbeitung dieser Darstellungsformen kann sich jedoch schnell bezahlt machen. So wurde etwa bei Across das implizite Wissen erfahrener Mitarbeiter über die Instandhaltung von Maschinen für Augmented-Reality-Anwendungen digitalisiert. Die dabei entstandenen Fehlerbäume können nun auch ortsunabhängig eingesetzt und so für neue Geschäftsmodelle genutzt werden.
* Daniel Röltgen ist Across-Projektleiter am Fraunhofer IEM, Dr. Frank-Peter Schiefelbein ist Glass@Service-Projektleiter bei der Siemens AG in Berlin. Weitere Informationen: Daniel Röltgen, Tel. (0 52 51) 54 65-4 31, daniel.roeltgen@iem.fraunhofer.de
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