Energiepreise Stromkosten als Falle

Die Bürde wird für energieintensive Unternehmen schwerer und schwerer – oder auch nicht. Derzeit sind es meistens die kleinen, spezialisierten Anbieter, die die EEG-Umlage bezahlen müssen, während sich größere Unternehmen davon befreien lassen können. Unter dem Strich profitieren sie sogar noch stärker.

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Bei der Photovoltaik hat es in den vergangenen Jahren einen erheblichen Preisverfall gegeben. Allerdings sind in der EEG-Umlage noch hohe Förderungen der Technik enthalten.
Bei der Photovoltaik hat es in den vergangenen Jahren einen erheblichen Preisverfall gegeben. Allerdings sind in der EEG-Umlage noch hohe Förderungen der Technik enthalten.
(Bild: Thomas Isenburg)

Der Verband der Familienunternehmer ist sauer auf die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG und die dadurch verursachte EEG-Umlage. Diese wird zur Finanzierung der Energiewende auf die Strompreise aufgeschlagen. Der Verband repräsentiert 180.000 Familienunternehmen in Deutschland, die 8 Mio. Mitarbeiter beschäftigen.

In einem Forderungspapier äußert der Verband: „Die Förderung der erneuerbaren Energien war einst als Anschubfinanzierung gedacht, um eine klimaschonende Art der Stromerzeugung auf dem Weg zur Marktreife zu begleiten. Längst ist jedoch klar, dass sich das EEG zu einer Dauersubvention entwickelt hat. Als Folge verzeichnen wir inzwischen ein Umverteilungsvolumen von mehr als 20 Mrd. Euro mit steigender Tendenz – wohlgemerkt pro Jahr. Statt der einst geplanten Grenze von 3,5 ct/kWh steht die EEG-Umlage für das Jahr 2016 bei 6,354 ct/kWh – ein Rekordwert.“ Es trifft gerade Unternehmen wie Gesenkschmieden mit einer hohen Fertigungstiefe und Spezialisierung bei der Produktion für Kleinmärkte. Sie bewegen sich für deutsche mittelständische Unternehmen typisch auf Nischenmärkten, haben häufig einen Umsatz um die 20 Mio. Euro und beschäftigen bis zu 100 Mitarbeiter.

Verringerte Wettbewerbsfähigkeit auch im internationalen Vergleich

Gesenkschmieden erhitzen die Stahllegierungen auf etwa 1200 °C. Daran lässt sich energetisch nur wenig verändern, auch die Umformenergie kann nur wenig beeinflusst werden. Durch die Spezialisierung auf Nischenmärkte und die Fertigungstiefe sind die Unternehmen nicht nur energieintensiv, sondern gleichzeitig auch personalintensiv. Daher gibt es keine Befreiung von der EEG-Umlage. Durch die steigenden Energiekosten verringert sich die Wettbewerbsfähigkeit, gerade auch im internationalen Vergleich, stöhnen die Geschäftsführer.

Bereits im Jahr 2015 führte das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) aus Karlsruhe hierzu eine Studie unter dem Namen „Stromkosten der energieintensiven Industrie – ein internationaler Vergleich“ durch. Der Auftraggeber war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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Auch sie kommt zu dem Schluss, dass Energiepreise ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit vieler deutscher Unternehmen sind. Zur Finanzierung der Energiewende werden die Kosten der Förderung für die erneuerbaren Energien in Deutschland vorwiegend über die Energiepreise, insbesondere Strompreise, auf die Endverbraucher umgelegt. Dadurch werden die Energiekosten der Industrie in Deutschland erhöht.

Das trifft besonders energieintensive Branchen wie die Chemie-, Papier-, Stahl-, Kupfer- und Textilindustrie. Auf sie entfallen etwa 70 % des Stromverbrauches des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland. Schwer haben es häufig gerade kleinere Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch unter 1 GWh. Sie zahlen im Vergleich deutlich höhere Preise für die elektrische Energie. Auch ist Strom in Deutschland und Italien mit Preisen von über 16 ct/ kWh besonders teuer. Jedoch gibt es Privilegierungskriterien, die „wettbewerbsgefährdete“ Unternehmen von staatlich regulierten Strompreiskomponenten entlasten sollen. Zu diesen Kriterien gehören: absoluter Verbrauch, Energieintensität, Sektorzugehörigkeit, verwendete Prozesse, Energieeffizienzmaßnahmen, Kostendeckel und Eigenerzeugung.

Die Privilegierten können nach Angaben der Studien des Fraunhofer-ISI bis zu 6,2 ct/kWh einsparen. Im Vergleichszeitraum wäre der Strompreis für Haushalte und Gewerbekunden sowie weniger energieintensive Industrieunternehmen im Jahr 2014 bei einer vollständigen Abschaffung der Ausgleichsregelung um etwa 1,6 ct/kWh niedriger gewesen. Allerdings wären insbesondere Aluminiumhersteller sowie Hersteller chemischer Grundstoffe, Papierhersteller und Stahlhersteller nicht mehr konkurrenzfähig. Argumente für den Standort in Deutschland sind für viele Unternehmen die Qualifikation der Arbeitskräfte sowie die Nähe zum Kunden.

Schere zwischen befreiten und zahlenden Unternehmen

Zum Thema befragt, sagt Dr. Tim Loppe, Pressesprecher des Stromhändlers Naturstrom AG aus Düsseldorf: „Für die Unternehmen, die die EEG-Umlage voll zahlen müssen, sind die Strompreise im oberen Bereich.“ Zu den aktuellen Entwicklungen meint er, dass die EEG-Umlage 2018 6,79 ct/kWh betrage. Befreite Unternehmen würden an den gesunkenen Energiepreisen im Großhandel profitieren. Dieses sei ein gegenläufiger Trend, denn durch die erneuerbaren Energien sinken die Großhandels-Strompreise.

Die EEG-Umlage steige allerdings weiter, weil es eine Differenz zwischen der garantierten Einspeisevergütung und den sinkenden Spotmarktpreisen an der Leipziger Strombörse gibt. Durch die auseinanderklaffende Schere wird der zu entrichtende Betrag für die EEG-Umlage größer.

Hierzu räumt der Energiemarktspezialist ein, dass es für nicht von der EEG-Umlage befreite mittelständische Unternehmen schwierig sein könnte, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Die Frage, wann sich die Situation verändern könnte, beantwortet Loppe folgendermaßen: „Die Stromgestehungskosten von größeren Ökostromanlagen sind ja schon in einem Bereich, wo sie wettbewerbsfähig sind mit neuen fossilen Kraftwerken. Gerade im letzten Jahr hat es hier deutliche Absenkungen gegeben im Zuge der Umstellung auf Ausschreibungen. Bei größeren Projekten erhält der Anbieter mit dem niedrigsten Gebot für eine Kilowattstunde den Zuschlag.“ Das hat Einfluss auf die Vergütungshöhen für Windparks und große Solaranlagen. Hier seien seit 2017 die Vergütungen deutlich günstiger, als es in den Vorjahren nach dem alten System der Fall gewesen sei, sagt der Naturstromvertreter weiter. Die Ursache sind umfangreiche Entwicklungen bei den erneuerbaren Energien.

Allerdings kommt das bei der EEG-Umlage noch nicht zum Tragen. Bildlich gesprochen wird noch ein Rucksack mitgeschleppt aus den Jahren 2009 bis 2012. In dieser Zeit sank der Preis für Photovoltaikanlagen immer weiter. Allerdings wurden die Vergütungen nicht im ausreichenden Maße gekürzt, wie es damals möglich gewesen wäre. Loppe prognostiziert daher erst mittelfristig eine Lösung ab dem Jahr 2020.

Erneuerbare Energien nähern sich an Börsenstrompreise an

Bei den großen Solar- und Windparks sieht man nach dem Ausschreibungsverfahren bereits einen Preis zwischen 4 und 6 ct/kWh. Damit ist man in der Nähe der Börsenstrompreise. Loppe meint, die Erneuerbaren bräuchten auch 2018 eine Unterstützung durch das EEG, jedoch hätten sich die Preise bereits stark angenähert.

Als alternative Lösung schlägt der Strommarktspezialist die Eigenverbrauchslösungen für Unternehmen vor, indem die Unternehmen ihre Energiekosten durch die Produktion von erneuerbarem Strom senken. Größere Dachflächen könnten mit Solarzellen versehen werden. Zudem kann mit einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt werden.

Guter Rat ist teuer, denn dass sich die Situation bei der EEG-Umlage ab den 2020er-Jahren ändern wird, hilft den betroffenen nicht befreiten Unternehmen aktuell wenig. Es dauert zu lange, bis ein an sich positiver Trend zu niedrigeren Stromgestehungskosten bei den erneuerbaren Energien gerade durch Innovationen bei den Betroffenen ankommt. Allerdings kam es eben auch durch Kürzungen bei den Einspeisetarifen für die Photovoltaik zum Niedergang dieser Industrie in Deutschland. Auf sich rasch entwickelnden Auslandsmärkten für diese Anlagen, zum Beispiel in Afrika, dominieren die Chinesen das Geschehen und Deutschland hat sich fast vollständig verabschiedet. Auch die Branche der Hersteller von Biogasanlagen hat eine Vollbremsung hingelegt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, rasch eine kreative Lösung zu finden.

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