Veranstaltung Additive Fertigung und die unangepassten Standards
Was tragen aktuelle Normen und Standards zur Qualitätssicherung in der Additiven Fertigung bei und warum gibt die Blockchain Sicherheit bei Ersatzteilen? Diese Fragen wurden auf dem 5. Forum 3D-Druck und Recht beantwortet.
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Am 12.2.2019 hat die Wirtschaftskanzlei DWF bereits das 5. „Forum 3D-Druck und Recht” in Köln veranstaltet. Die 120 Teilnehmer konnten vom Know-how von Anwendern, Wissenschaftlern und Juristen zur Qualitätssicherung und Blockchain für die Additive Fertigung profitieren.
Einer der ersten Redner des Tages war Max Rehberger, Experte für Additive Manufacturing beim TÜV Süd. Die Organisation hat inzwischen die Additive Fertigung zweier Unternehmen zertifiziert. Nachdrücklich sprach er sich für Standards als Fundament einer Zertifizierung aus, denn „Standards sind die effektivste Stellschrauben, um industrielle Reife zu erreichen". Aber auch die Mitarbeiter müssten nachweislich qualifiziert sein, vom Konstrukteur über den technischen Einkauf, den Maschinenbediener bis hin zum Arbeitsschutzfachmann. Ebenso müssten Standards in der Datensicherheit geschaffen werden, die einen globalen Austausch ermöglichen. Außerdem gab Rehberger zu bedenken, dass die derzeitigen Qualitätsstandards zu sehr auf eine konventionelle Serienfertigung bezogen sind, um der Additiven Fertigung gerecht zu werden.
Dr. Maximilian Munsch, Managing Partner der Beratungsfirma Ampower, wies darauf hin, dass bei einer Maschinenabnahme beziehungsweise der Abnahme eines Baujobs der Testdruck auf keinen Fall mit einem Standardbauteil durchgeführt werden sollte. „Denn ich möchte genau für meinen Produkte wissen, ob die bei der Abnahme überprüften Eigenschaften auch späteren Überprüfungen entsprechen”, führt Munsch aus. Auch sollte man bei der ersten Abnahme an eine spätere Requalifizierung denken. Denn wie schnell wechselt der Materiallieferant, müssen Reparaturen durchgefürht werden oder die Anlage muss umziehen?
Klare Worte kamen von Carl Fruth, Vorstand der FIT AG: „Man muss die Technik kapiert haben. Das geschieht nicht über einen Lehrgang, sondern über Erfahrung!“ Und das koste Geld. So habe Fit in den letzten drei Jahren 5 Mio. Euro nur in die Qualitätssicherung gesteckt. Auch von Massenfertigung sei man noch weit entfernt. Ein besonderes Hindernis außerdem: „Die Rechtslage auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wird immer komplizierter.“
Das bestätigte auch Marco Müller-ter Jung, Partner und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei DWF. Es sei ein Irrtum zu glauben, eine Lizenzvereinbarung reiche aus. Ausdrücklich wies er auf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte hin. Man müsse sich zuerst fragen, welche Daten bei der Additiven Fertigung anfallen. Antwort: eine Menge! Sie reichen von den Geometrieinformationen des Bauteils über Designs für Stützkonstruktionen, die Daten für die Anordnung im Bauraum, Prozessparameter bis zu Angaben über Umgebungseigenschaften. Eine Frage sei auch, wo in bestehende Rechte eingegriffen werde und wo neue Rechte geschaffen werden. Sein Fazit: „Eine Standardlösung gibt es nicht.“
“In den letzten Jahren haben wir 5 Mio. Euro in die #Qualitätssicherung gesteckt“, Carl Fruth von @FIT_Technology auf dem Forum #3ddruck und Recht @DWF_Law @MaschinenMarkt pic.twitter.com/tlKsb3REKl
— Additive Fertigung (@AdditiveTech) February 12, 2019
Best Practice von MTU und BMW
Die Endteilprüfung war Thema des Vortrags von Johannes Casper, Experte für Additive Manufacturing bei MTU Aero Engines. „Qualitätsprüfungen in der Additiven Fertigung brauchen andere Prüfverfahren", ist der Tenor seiner Erfahrung. Beispielsweise melde ein Standardprüfsystem einen Fehler, weil es die 3D-gedruckte Struktur, die für ein besonders leichtes Bauteile sorgt, nicht seinen einprogrammierten Normen entspricht. Ein Fehler, der keiner ist. Ein weiterer interessanter Punkt seines Vortrages war der Maschinen-Vergleich. Bei MTU wurden vier baugleiche Anlagen gleich kalibriert und mit dem gleichen Baujob gefüttert. Heraus kamen vier unterschiedliche Fehlerverteilungen. Die Fehlerfelder, seien aber auf der ein und selben Maschine reproduzierbar.
Bei BMW werden Serienfahrzeuge mit 3D-gedruckten Elementen versehen, die individuell für den einzelnen Käufer produziert werden. Dr. Dominik Rietzel, Head of Additive Manufacturing Non-Metal, führte am Beispiel des Mini Coopers durch die Herausforderungen, denen der Konzern bei der Umsetzung begegnete. Angefangen beim nicht auf die Situation ausgelegten MES über die Identifizierung der Bauteile in Losgröße 1 bis zu möglichen Markenrechtsverletzung der Kundenwünsche. Sein Ratschlag an die Zuhörer: „Beim 3D-Druck mit kleinen Mengen beginnen, auch das lohnt sich.“
Im Anschluss wies Klaus Brisch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, auf die Notwendigkeit hin, Standards und Normen zur Anwendung zu bringen und sie in die entsprechenden Verträge einfließen zu lassen. Jeder einzelne Standard in der Prozesskette müsse intensiv betrachtet werden. Dementsprechend erforderten auch Produkthaftungsgesetz und Deliktsrecht auf anwaltlicher Seite eine tiefe Branchenkenntnis. Der Rat des Experten: eine „intensive Kommunikation zwischen Technik und Recht“.
⚠“Die Anwendung von Normen ist freiwillig“, erklärt Klaus Brisch von @DWF_Law auf dem Forum #3ddruck und Recht in #Köln. Sind sie Teil von Verträgen, sollte man #Normen auslegen und konkretisieren. pic.twitter.com/vBbPDp92EW
— Additive Fertigung (@AdditiveTech) February 12, 2019
3D-Druck und Blockchain
Da der sichere Datenaustausch beim 3D-Druck eine elementare Rolle spielt, widmete sich ein Panel der Veranstaltung auch dem Thema Blockchain. Ein Vorteil, den die Kunden von Additiven Fertigern aus der Blockchain ziehen, sei laut Prof. Volker Skwarek von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, die Sicherheit, das passende Ersatzteil zu erhalten. Denn durch einen gesicherten Datenaustausch, wissen Auftraggeber, Hersteller und Maschinen, dass das Ersatzteil, dem Original entspricht und keine Fälschung ist.
Dr. Martin Holland aus der Geschäftsleitung von Prostep schilderte die Blockchain-Vorteile beim Schutz vor Plagiaten und stellte das Projekt Sampl zur Rückverfolgbarkeit von Bauteilen vor. Bei Sampl wird ein Chip während des FDM-Drucks eingelegt. Ein noch offenes Problem sieht Holland darin, dass es noch keine sichere digitale Identifikation (SDI) für Maschinen gibt. Denn für eine Zertifizierung und eine wirklich sichere Produktion sei das unabdingbar.
Und DWF-Anwalt Daniel Groß machte deutlich, warum rechtlicher Rat vor dem Start eines Blockchain-Produkts unerlässlich sei. Abschließend ging Dr. Wolfgang Richter, DWF Executive Partner Berlin, auf Finanzierungsmodelle per Crowdfunding, Tokenisation und ICOs ein.
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