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Sind nach der Gefährdungsbeurteilung die Art und Weise des Risikos, die Risikodauer und -wahrscheinlichkeit identifiziert, werden unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen und der persönlichen Konstitution des Mitarbeiters die Anforderungen an seine persönliche Schutzausrüstung (PSA) formuliert.
In der EG-Richtlinie 89/686/EWG sind grundlegende Anforderungen festgelegt. Die PSA muss unter anderem so konzipiert und hergestellt werden, dass der Benutzer die mit Risiken verbundene Tätigkeit normal ausüben kann und dabei über einen möglichst hohen Schutz verfügt. Sie darf dabei selbst keine Gefahren und Störungen verursachen.
Herstellerunabhängige Beratung und gezielte Produktauswahl
Der technische Händler erstellt daraufhin ein Konzept, welcher Bereich mit welcher Schutzausrüstung ausgestattet wird, und steht den Unternehmen als Ansprechpartner bei der Auswahl der richtigen Arbeitsschutzprodukte zur Seite. Angesichts der riesigen Auswahl an PSA-Komponenten verschiedener Hersteller hat er als externer Experte ein profundes Fachwissen und einen guten Überblick. Er kann so herstellerunabhängig beraten und eine gezielte Produktauswahl vorschlagen, die auch hinsichtlich der Preiskalkulation flexibel gestaltbar ist.
Der technische Händler Sahlberg GmbH aus Feldkirchen bei München bietet weitere Dienstleistungen und Themen rund um E-Procurement an und sorgt so für einen Rundum-Service aus einer Hand. Das Unternehmen übernimmt die Koordination der Gefährdungsbeurteilungen oder eine umfassende Standortversorgung, um Lieferprozesse zu vereinfachen und Verbrauchsartikel zuverlässig auf Lager zu haben.
* Gilberto Stuckmann ist Leiter des Produktbereichs Arbeitsschutz bei Sahlberg in 85622 Feldkirchen bei München
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