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Besonders verunsichert seien die Entscheider der Branchen allerdings durch die Energiewende. Fehlende Planbarkeit der zu erwartenden Kosten erschwerten es immer mehr, Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland zu treffen. Dennoch blicke die deutsche Zulieferindustrie überwiegend optimistisch in die weitere Zukunft und hält ein Wachstum von 3 % im Jahr 2015 für erreichbar.
Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette verbessern
Der Geschäftsklimaindex Zulieferindustrie wird von der Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie in Zusammenarbeit mit dem Ifo-Institut, München, ermittelt. Er beruht auf der monatlichen Befragung von rund 600 Unternehmen und deckt die in der Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie zusammengeschlossenen Branchen Gießerei-Industrie, Kunststoffverarbeitung, Stahl- und Metallverarbeitung, NE-Metall-Industrie, Kautschukindustrie sowie Technische Textilien ab.
Nachhaltigkeit auch in der Zulieferkette, insbesondere zwischen der Großindustrie und den zahlreichen mittelständischen Zulieferern, sieht die ArGeZ als wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang sei unter Nachhaltigkeit in der Zuliefererkette ein auf einen längeren Zeitraum angelegte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Großindustrie und den Zulieferern zu verstehen, die sich nicht mit im Tagesgeschäft häufig anzutreffendem kurzfristigem Denken im Einkauf vertrage.
Innovationen, Flexibilität und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen würden am besten in einem Umfeld gedeihen, das weniger von der Marktmacht als von gegenseitigem Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang miteinander geprägt seit.
Auch in der Lieferkette Automotive gilt Zahlungspünktlichkeit
Schuldner, die verspätet ihre Rechnungen begleichen, haben es seit dem letzten Jahr schwerer. Am 29. Juli 2014 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, mit dem der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpft werden soll. Die wichtigste Neuerung ist, dass die Zahlungsfristen verkürzt wurden. Bis zum Zahlungseingang dürfen jetzt nicht mehr als 30 bzw. 60 Tage verstreichen, nachdem eine Gegenleistung empfangen bzw. eine Rechnung eingegangen ist. Eine längere Zahlungsfrist kann nur noch in Ausnahmefällen individuell vereinbart werden.
Die meisten Unternehmen regeln ihre Zahlungsziele in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In der Zulieferindustrie werden die Zahlungsziele regelmäßig einseitig in den Einkaufsbedingungen des Käufers gestellt. Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen sind dort nur noch in Ausnahmefällen – wenn der Steller der AGB besondere Gründe nachweist - zulässig.
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