Gesetze und Normen Arbeitssicherheit bei der Mensch-Maschine-Kollaboration

Redakteur: M.A. Frauke Finus

Die Mensch-Roboter-Kollaboration stellt unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Zulässige Grenzwerte für den Kontaktfall zwischen Mensch und Maschine müssen vielfach erst noch bestimmt werden, um diese in Normen zu verwenden und den Anwendern belastbare Werte für die Planung und Realisierung ihrer Anlagen mit Mensch-Roboter-Kollaboration bereitstellen zu können.

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„Wir arbeiten aktuell an Studien, um die Grenzwerte von Schmerz- und Verletzungseintritt mit Probandenversuchen zu ermitteln. Die zuständige Ethik-Kommission hat die Versuche, die unter größter Sorgfalt erfolgen und Verletzungen der Probanden ausschließen, zugestimmt“, erklärt Dr. Norbert Elkmann, Geschäftsfeldleiter Robotersysteme des Fraunhofer IFF.
„Wir arbeiten aktuell an Studien, um die Grenzwerte von Schmerz- und Verletzungseintritt mit Probandenversuchen zu ermitteln. Die zuständige Ethik-Kommission hat die Versuche, die unter größter Sorgfalt erfolgen und Verletzungen der Probanden ausschließen, zugestimmt“, erklärt Dr. Norbert Elkmann, Geschäftsfeldleiter Robotersysteme des Fraunhofer IFF.
(Bild: Fraunhofer IFF)

Der Einsatz von Robotern in der Industrie ist nicht mehr wegzudenken. Wenn sie in direktem Kontakt mit Menschen zusammenarbeiten, muss die Arbeitssicherheit gewährleistet sein, Verletzungen des Menschen müssen definitiv ausgeschlossen werden. Je moderner die Robotik-Lösungen werden, desto mehr müssen auch Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter weiterentwickelt werden. Dies bedeutet auch, dass geltende Gesetze und Normen stetig aktualisiert werden beziehungsweise neue Gesetze, Normen und Richtlinien formuliert werden müssen.

Dr. Norbert Elkmann, Geschäftsfeldleiter Robotersysteme des Fraunhofer IFF erklärt:„Bezüglich der Normung hat sich in den letzten Jahren vieles geklärt und zum Positiven gewendet. Die vier grundsätzlichen Schutzprinzipien der Mensch-Roboter-Kooperation MRK sind in den Normen DIN EN ISO 10218 „Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen“ Teil 1 und 2 aus dem Jahr 2012 beschrieben. Bei den vier grundsätzlichen Schutzprinzipien der MRK handelt es sich um den sicherheitsgerichteten, überwachten Stillstand, die Handführung, die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung und die Leistungs- und Kraftbegrenzung.“ Parallel hierzu habe sich auch in der Robotercommunity sehr viel getan. Das Verständnis hinsichtlich des Themas Sicherheit in der Mensch-Roboter-Kollaboration sei stark gewachsen und die Vorgehensweise bei der Planung und Umsetzung von MRK-Applikationen sei klarer als noch vor wenigen Jahren.

Bei einer Kollision muss Schmerz- und Verletzungseintritt vermieden werden

Wenn sich Mensch und Roboter im gleichen Arbeitsraum bewegen, ist eine Kollision der beiden möglich, was zu Verletzungen führen kann. Daher ist es besonders wichtig, hier Vorgaben zu definieren, um auch bei einer Berührung Schmerz und insbesondere Verletzung zu vermeiden. „Aktuell finden Studien statt, um die zulässigen Grenzwerte für den Kontaktfall zwischen Mensch und Roboter zu ermitteln. Dabei muss eine Verletzung des Menschen ausgeschlossen werden. Diese Grenzwerte werden in der ISO/TS 15066, die die Normen DIN EN ISO 10218 ergänzt, veröffentlicht. Die voraussichtliche Fertigstellung einer ersten Version auf Basis der vorhandenen Erkenntnisse bezüglich der Grenzwerte für die Kontakte zwischen Mensch und Roboter ist für 2015 geplant“, erklärt Elkmann. Dies bedeutet, dass die Angaben aus der DIN EN ISO 10218-1 aus dem Jahr 2007, die eine maximale Leistung von 80 W beziehungsweise Kontaktkraft von 150 N vorgibt, nicht mehr gültig ist.

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