Richtlinien Vorbereiten auf die „nächste Stufe“ des Lieferkettengesetzes

Von Manfred Godek 4 min Lesedauer

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Nach und nach nehmen die gesetzlichen Vorschriften zur Überwachung von Lieferketten Gestalt an. Doch wie lässt sich der Transformationsprozess zum nachhaltigen Wirtschaften am besten beherrschen?

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten  KMU besser bereits jetzt überprüfen, ob ihr Tempo bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten-
gesetzes ausreicht.(Bild:  j-mel - stock.adobe.com)
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten KMU besser bereits jetzt überprüfen, ob ihr Tempo bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten-
gesetzes ausreicht.
(Bild: j-mel - stock.adobe.com)

Die zentralen Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) werden vom deutschen Maschinen- und Anlagenbau uneingeschränkt unterstützt. Allerdings hatte der VDMA von Anfang an vor überbordenden gesetzlichen Anforderungen gewarnt. Tatsächlich ließ das Anfang 2023 in Kraft getretene LkSG einen großen Spielraum für Interpretationen und Befürchtungen, vor allem aus der Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen.

Eine Handreichung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Umsetzung des LkSG zuständig ist, hat Anfang Juli Klarheit geschaffen. Demnach müssen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keine Risikoanalysen durchführen, keine eigenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei Lieferanten prüfen und auch keine Berichte übermitteln. Ob es dabei bleibt, ist allerdings höchst ungewiss.

Denn inzwischen ist der Countdown für die nächste Regulierungsstufe angelaufen. Im Juli hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) beschlossen. Diese würde bei Inkrafttreten bereits ab 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz gelten und über das deutsche LkSG weit hinausgehen. Sie macht auch Vorgaben zum Schutz der biologischen Vielfalt, bedrohter Arten und der Ozonschicht. Große Firmen sollen darüber hinaus einen Plan erarbeiten, nach dem das Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang gebracht wird.

Zu den Sanktionen gehören

  • die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“),
  • Verbannung der Produkte und
  • Geldstrafen von mindestens 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Also nichts, was Investoren begeistern würde. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, EU-Gesetze in nationales Recht zu überführen. Über die Ausgestaltung verhandelt die EU zurzeit mit den Regierungen. Es geht um Reglementierung, zugleich aber auch um Marktvorteile für Unternehmen, die sich einer wertebasierten Compliance nach den Leitsätzen der Taxonomie verschreiben. Wobei der Kapitalmarkt längst Fakten geschaffen hat.

Chance für KMU

Da ein Großteil der CO2-Emissionen und Menschenrechtsverletzungen über die Lieferketten „eingekauft“ werden, fordern Investoren und finanzierende Banken von Ihren Kunden schon seit geraumer Zeit Nachweise darüber, dass und wie sie ihre Lieferanten und Vorlieferanten zu ESG-adäquatem Verhalten bewegen. „Es kann durchaus eine Chance für den Mittelstand bedeuten“, so Thomas Krick, Managing Director bei der EQS Group, einem führenden Cloud-Anbieter in den Bereichen Corporate Compliance, Investor Relations und Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG Tech). „KMU, die sich frühzeitig klar positionieren und vorbereiten, profitieren von Wettbewerbsvorteilen gegenüber ihren Konkurrenten.“ Dafür ist das deutsche LkSG nun eine Art Lackmustest.

Bereits zum 1. Januar 2023 waren Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu verabschieden und eine Beschwerdestelle einzurichten. „Diese Basics haben die allermeisten inzwischen erfüllt“, berichtet Dr. Gökhan Yüzgülec, Managing Director im Hamburger Büro von Inverto. Die Tochtergesellschaft der Boston Consulting Group ist auf Einkauf und Supply-Chain-Management spezialisiert.

Bei Lieferantenkontrolle und -steuerung selbst seien die Unternehmen dagegen sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Produkte im Maschinen- und Anlagenbau haben oft einen hohen Anteil an Rohstoffen, deren Abbau und Verarbeitung regelmäßig mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Problemen in Zusammenhang gebracht werden. In einer Reihe von Herkunftsländern gibt es bewaffnete Konflikte. Metalle zum Beispiel stammten oft von verschiedenen Zulieferern und deren Unterlieferanten, was eine durchgängige Überwachung von Herkunft und Produktionsbedingungen erschwere.

Branchenspezifische Zertifizierungen wie das „Conflict Free Smelter Program“ könnten das Prozedere erleichtern. Allerdings fehlten in vielen Unternehmen die Routinen im Einsatz solcher Instrumente. Elektronische Komponenten wie Microchips könnten ebenfalls Konfliktmineralien enthalten. Die Lieferketten dieser Teile seien oft „global und undurchsichtig“. Bei Kunststoffen stelle der Einsatz von recyceltem Material besonders hohe Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit der Lieferpartner.

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Geradestehen muss dafür letztendlich der OEM, und zwar auch für die indirekten Lieferanten. „Um eine solche durchgängige Transparenz über alle Warengruppen herzustellen, müssen effiziente Prozesse aufgesetzt und Risikomanagement und in der Lieferantensteuerung abgebildet werden“, so Experte Yüzgülec.

Reicht das Tempo?

Die Agenda ist umfangreich. Zunächst müssen Lieferantenverträge überarbeitet, Controllingsysteme etabliert und Lieferantenschulungen in puncto Compliance und Nachhaltigkeit organisiert werden. Werden im Rahmen der Risikoanalyse prekäre Verhältnisse festgestellt, müssen diese zunächst abgestellt und sodann Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.

Für Problemfälle sollten Unternehmen schon jetzt Szenarien entwickeln. Ein Lieferantenwechsel wäre die Ultima Ratio. Besser ist es, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein Re-Design von Produkten kann die strategisch bessere Option sein: eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit durch den Einsatz von alternativen Komponenten oder Materialien. Weil ohnehin viele Unternehmen aufgrund von Verknappungen und -verteuerungen zu Veränderungen gezwungen seien, lasse sich hier der Hebel ansetzen, so Yüzgülec.

Der höhere administrative und technische Aufwand sowie die Nutzung von alternativen Vorprodukten kann allerdings zu Kostensteigerungen führen. Dies nicht nur auf der Materialseite. Auch eine Anpassung oder Verbesserung von Arbeitsbedingungen beim Lieferanten können preissteigernd wirken. Umso wichtiger ist es, die gegenwärtigen Bedingungen und die Optionen möglichst frühzeitig zu evaluieren. „Es ist sinnvoll, jetzt zu überprüfen, ob die eigene Geschwindigkeit bei der Implementierung ausreicht oder ob man schneller werden muss“, erklärt der Inverto-Experte.

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